Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Für jede vertragliche Beziehung («Auftrag»), welche die INDIZ Digital GmbH («INDIZ Digital») mit ihrem Kunden («Kunde») eingeht, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»). Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von INDIZ Digital ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den individuellen Abmachungen zwischen INDIZ Digital und dem Kunden («Parteien») gehen die individuellen Abmachungen vor.

1.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

1.3 Die vorliegenden AGB enthalten allgemeine Bestimmungen, welche für alle Geschäftsbereiche von INDIZ Digital gelten (Ziffer 2), sowie spezifische Bestimmungen zu Dienstleistungen (Ziffer 3) und zu Sachleistungen (Ziffer 4). Die spezifischen Bestimmungen (Ziffern 3 und 4) gehen den allgemeinen Bestimmungen (Ziffer 2) bei Widersprüchen vor.

2 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Kommunikation zwischen den Parteien

2.1.1 Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt grundsätzlich in schriftlicher Form (einschliesslich E-Mail und Fax). Telefonisch übermittelte Weisungen hat der Kunde innert 24 Stunden schriftlich zu bestätigen.

2.2 Leistungsumfan

2.2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus dem Auftrag. Vom Kunden abgegebene Pflichtenhefte, Vorstududien oder ähnliche Dokumente dienen lediglich der Information und sind ohne Übernahme in den Auftrag als Vertragsbestandteil nicht verbindlich. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen schuldet INDIZ Digital nicht.

2.3 Angebot

2.3.1 Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, erstellt INDIZ Digital ihre Angebote ohne Kostenfolge für den Kunden. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die von INDIZ Digital abgegebenen Angebote während 30 Tagen gültig. Nach dieser Frist oder nach Ablauf der vereinbarten Frist ist INDIZ Digital von allen zugesicherten Preisen und Terminen sowie von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit und kann diese neu anbieten.

2.4 Mitwirkungspflichten

2.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig jegliche Mitwirkung zu leisten, die erforderlich ist, damit INDIZ Digital den erteilten Auftrag ausführen kann. Dies gilt insbesondere für die Aufbereitung und Bereitstellung erforderlicher Daten und Unterlagen. Der Kunde stellt hierfür in ausreichendem Mass qualifiziertes eigenes Personal zur Verfügung. Der Kunde hat INDIZ Digital ferner rechtzeitig und in geeigneter Form über jegliche eigene Anforderungen, Vorschriften, interne Regelungen und weitere kundenspezifische Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen, die für die Erbringung der Leistung durch INDIZ Digital wesentlich sind.

2.4.2 Der Kunde haftet für Schäden, die er aus mangelhafter Mitwirkung verursacht, namentlich aufgrund nutzlos gewordener Bereitstellung von personellen oder produktionsspezifischen Kapazitäten bei INDIZ Digital.

2.4.3 INDIZ Digital benötigt für die Ausarbeitung eines Angebotes genaue und vollständige Angaben und Daten des Bestellers. Erweisen sich die Angaben und Daten nach dem Vertragsabschluss als ungenau oder unvollständig, ist INDIZ Digital berechtigt, nach erfolgloser Ansetzung einer Nachfrist nach eigener Wahl entweder (i) vereinbarte Preise einseitig anzupassen und / oder zusätzlich erforderliche oder bestellte Leistungen in Rechnung zu stellen oder (ii) vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz zu verlangen.

2.5 Abnahme

2.5.1 Die Parteien legen die Abnahmemodalitäten im Auftrag fest. Enthält dieser keine Vorschriften, hat der Kunde die erbrachten Leistungen sofort zu prüfen, nachdem er über die Leistungen verfügt.

2.5.2 INDIZ Digital erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe und / oder durch die Erstellung der Verfügbarkeit. Eine formelle Abnahme findet nur statt, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vorgesehen ist.

2.5.3 Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch nicht ausschliessen, stehen der Abnahme nicht entgegen.

2.5.4 Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn eine vereinbarte Abnahme aus Gründen, die nicht von INDIZ Digital zu vertreten sind, nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum oder, wenn ein solches fehlt, nicht innert 30 Tagen nach der Übergabe bzw. nach der Erstellung der Verfügbarkeit erfolgt.

2.5.5 Leistungen gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde die von INDIZ Digital erbrachte Leistung produktiv einzusetzen beginnt.

2.6 Zahlungsmodalitäten

2.6.1 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, wird der Preis mit der Lieferung oder der Bereitstellung der Leistung durch INDIZ Digital fällig. INDIZ Digital behält sich das Recht vor, Anzahlungen zu verlangen und / oder Teilrechnungen nach Massgabe des Fortschritts der Arbeiten zu stellen.

2.6.2 Falls die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

2.6.3 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug, so kann INDIZ Digital einen Verzugszins von 5% p.a. geltend machen.

2.6.4 Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn INDIZ Digital dies im Auftrag ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2.7 Termine

2.7.1 Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich ohne Weiteres, wenn der Kunde (i) seine Weisungen für die Leistungserbringung ändert, (ii) erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder (iii) mit Zahlungen in Verzug ist.

2.8 Aufbewahrung

2.8.1 Die Aufbewahrung von Reproduktionsmaterial erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt insbesondere das Risiko, dass das Material später nicht oder nicht fehlerfrei eingesetzt werden kann (z.B. wegen einer Änderung der Bearbeitungstechnik). Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (digitale Kundendaten, Satz, Werkzeuge
etc.) bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2.9 Mängelrechte

2.9.1 Ist die Leistung mangelhaft, so schuldet INDIZ Digital ausschliesslich die Nachbesserung. Kann die Nachbesserung nicht bewirkt werden, so hat der Kunde einen Anspruch auf Preisminderung. Dieser ist auf 20% des auf die mangelhafte Leistung entfallenden Auftragswerts begrenzt. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen mit einem pauschalen Jahresansatz beträgt die Minderung höchstens 20% dieses Ansatzes.

2.9.2 Mängelrügen sind innert zehn Tagen seit dem Zeitpunkt anzubringen, in welchem der Mangel entdeckt wird oder hätte festgestellt werden können. Wird diese Frist nicht eingehalten, so sind jegliche Mängelansprüche verwirkt.

2.9.3 Mängelansprüche verjähren innert eines Jahres seit der Abnahme.

2.10 Besondere Bestimmungen über die Haftung der Parteien

2.10.1 Die Haftung von INDIZ Digital für jegliche Arten von Vermögen- und Mangelfolgeschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt im grösstmöglichen Ausmass auch für das Verhalten von Hilfspersonen. Als Vermögensschäden gelten nicht abschliessend der entgangene Gewinn, Produktionsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Datenverlust oder Datenbeschädigung, nutzlose Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden und jegliche Arten von Mangelfolgeschäden.

2.10.2 Wird die zu erbringende Leistung wegen Ereignissen wie Elementarschäden, unverschuldeter technischer Produktionshindernisse oder – unterbrüche, technischen Problemen wie bspw. Serverausfall, Angriffe von Schadsoftware, Unterbruch oder Ausfall der Kommunikationsinfrastruktur, höhere Gewalt etc. unmöglich oder verzögert sie sich deswegen über den vereinbarten Ablieferungstermin hinaus, gerät INDIZ Digital während der Dauer der Leistungsunmöglichkeit bzw. des Leistungsunterbruchs nicht in Verzug und schuldet hierfür insbesondere keinen Schadenersatz.

2.10.3 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen keine Rechte Dritter (insbesondere Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Wird INDIZ Digital vor, während oder nach der Ausführung des Auftrags wegen angeblicher Rechtsverletzung rechtlich belangt, so hat Allgemeine Geschäftsbedingungen der INDIZ Digital GmbH der Kunde INDIZ Digital von solchen Drittansprüchen auf erste Anforderung hin freizustellen und schadlos zu halten. INDIZ Digital kann die Art der Freistellung bestimmen (angemessene Vorschüsse und Übernahme der Gerichtskosten in gerichtlichen Verfahren; Übernahme des Prozesses, Intervention etc.).

2.10.4 Bei einem Abbruch oder Unterbruch des Auftrags schuldet der Kunde INDIZ Digital vollumfänglichen Schadenersatz.

2.10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von INDIZ Digital, mit denen er im Rahmen eines Auftrags in Kontakt kommt, für eine Anstellung im eigenen Betrieb abzuwerben. Dieses Verbot hängt mit den spezialisierten Kenntnissen und Fähigkeiten zusammen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erfüllung des Auftrags einsetzen. Missachtet der Kunde dieses Verbot, so schuldet er hierfür Schadenersatz. Ziffer 2.10.1 ist anwendbar.

2.11 Pauschalierter Schadenersatz

2.11.1 In allen Fällen, in denen INDIZ Digital berechtigt ist, vom Kunden wegen einer Vertragsverletzung Schadenersatz zu verlangen, kann INDIZ Digital – ohne dazu verpflichtet zu sein – einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 20% des Auftragswerts verlangen.

2.12 Leistung durch Dritte

2.12.1 INDIZ Digital ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen entweder selber zu erbringen oder ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2.13 Vertraulichkeit

2.13.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Informationen und Unterlagen, welche zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Auftrags bestehen. INDIZ Digital ist berechtigt, die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Kunden in Form von Referenzen bekannt zu geben, es sei denn, der Kunde verlange ausdrücklich, dass auch dieser Sachverhalt vertraulich behandelt wird.

2.14 Urheberrechte und Lizenzen

2.14.1 INDIZ Digital ist berechtigt, auf Werken einen Hinweis auf ihre Urheberschaft und / oder auf ihre Mitwirkung bei der Schaffung eines Werks anzubringen.

2.14.2 Lizenzgebühren stellt INDIZ Digital gemäss ihren Verpflichtungen gegenüber dem Lizenzgeber in Rechnung. Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzbestimmungen Dritter einzuhalten.

2.14.3 Soweit INDIZ Digital im Rahmen des Auftrags aufgrund eigener Leistungen ein urheberrechtlich geschütztes Werk schafft, stehen ihr die daraus fliessenden Rechte, insb. jegliche Verwendungsrechte zu. Namentlich behält sich INDIZ Digital das Recht vor, Programmcodes auch bei deren Freigabe oder Übertragung weiterhin und auch für andere Leistungen zu verwenden. Eine Übertragung der Rechte auf den Kunden bedarf einer schriftlichen Abmachung. Die Übertragung setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des Entgelts für die Ausführung des Auftrags voraus. Als geschützte Werke gelten insbesondere auch Computerprogramme, Werke zweiter Hand und Sammelwerke. Die Bestimmungen der Ziffer 2.14.3 gelten auch, wenn INDIZ Digital ausserhalb eines Auftrags in eigenen Angeboten, Bewerbungen und wettbewerbsähnlichen Verfahren (z.B. Pitches) dem Empfänger urheberrechtlich geschützte Werke überlässt. Der Empfänger ist verpflichtet, übergebene Werke in physischer oder elektronischer Form unaufgefordert zu vernichten bzw. zu löschen, wenn es nicht zu einer Vertragsbeziehung zwischen INDIZ Digital und ihm kommt. Verletzt der Empfänger das Urheberrecht von INDIZ Digital, so ist er verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Er schuldet ohne weiteren Nachweis mindestens einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von CHF 10 000.–.

2.15 Rechtswahl und Gerichtsstand

2.15.1 Der Auftrag untersteht schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
2.15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Auftrag ist Bern.

3 Dienstleistungen (Kommunikation, Verlagsservice, Internet, Publikationssysteme, Medienvorstufe oder ähnlichem)

3.1 Verkehr mit elektronischen Daten

3.1.1 Die Parteien können Daten elektronisch übermitteln. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für einen sicheren und fehlerfreien Datenaustausch.

3.1.2 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm gelieferten oder bei Dritten beschafften elektronischen Daten inhaltlich richtig und im Hinblick auf den erteilten Auftrag vollständig sind.

3.1.3 INDIZ Digital lehnt jede Verantwortung ab, wenn die angelieferten Daten nicht den branchenüblichen und / oder den in der Offerte erwähnten Formaten (beispielsweise «swissPSO», «PDFX-ready» etc.) entsprechen oder aus anderen Gründen nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und wenn daraus Mängel entstehen. INDIZ Digital ist ferner berechtigt, notwendige Datenbearbeitungen, die der Vermeidung und / oder Behebung von Mängeln dienen, vorzunehmen und zusätzlich zu verrechnen. Im Übrigen gilt Ziffer 2.10.

3.2 Elektronische Systeme im Dienstleistungsbereich: Haftung; Schutz

3.2.1 Als Systeme im Sinn dieses Abschnitts gelten elektronische Lösungen, welche INDIZ Digital dem Kunden für Geschäftszwecke zur Verfügung stellt und / oder betreibt.

3.2.2 INDIZ Digital haftet nicht für Schäden, die aus einer vorübergehenden, technisch bedingten Einschränkung der Verfügbarkeit von Systemen entstehen.

3.2.3 INDIZ Digital haftet nicht für fehlerhafte Berechnungen, welche mittels eines Systems für Dritte (namentlich Mehrwertsteuerbehörden, Zollbehörden, Kreditkartenanbieter, Logistikunternehmungen etc.) ausgeführt werden.

3.2.4 INDIZ Digital haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von Fremdsoftware, Fremdsystemen oder fremder Infrastruktur entstehen.

3.2.5 INDIZ Digital garantiert keinen Schutz von Systemen gegen den Zugriff unbefugter Dritter und haftet nicht für Schäden aus der Einsicht in und der Verwendung von Informationen, welche unbefugte Dritte durch den Zugriff erlangen. INDIZ Digital haftet insbesondere nicht für die unbefugte Verwendung von Kreditkarteninformationen.

3.2.6 Im Übrigen gilt Ziffer 2.10.

Bern, April 2025
INDIZ Digital GmbH, Mattenhofstrasse 5, CH-3007 Bern